Praxis für Ergotherapie und Logopädie in Gummersbach und Bergneustadt

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FAQ

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FAQ Logopädie

  • Jeder Mensch, egal welchen Alters, kann mit Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen eine logopädische Behandlung erhalten. Diese können organisch oder funktionell verursacht sein. Erworbene sowie angeborene Schluckstörungen (sog. Dysphagien) können ebenfalls logopädisch behandelt werden.

  • Um eine logopädische Therapie zu beginnen, ist eine ärztliche Heilmittelverordnung notwendig.

  • Diese kann durch eine entsprechende medizinische Fachrichtung ausgestellt werden (z.B. Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Hausarzt, Pädaudiologe, Phoniater, Sozialpädiatrisches Zentrum etc.).

  • Im Erstgespräch (Anamnese) betrachten wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation bzw. die Ihres Kindes oder Ihrer Angehörigen. Ihre Wünsche und Ziele werden erfragt.

  • Anschließend führen wir eine gezielte Diagnostik durch.

  • Im weiteren Verlauf werden gemeinsame Ziele vereinbaret und das Vorgehen in der Therapie besprochen.

  • Bestandteil der Therapie mit Kindern ist die Elternberatung und die Anleitung der Eltern zum häuslichen Üben.

  • Interdisziplinäres Zusammenarbeiten mit anderen Fachbereichen (Ärzte, Kliniken, Ergotherapeuten, soziale Einrichtungen, Kindergärten, Schulen, Frühförderstellen etc.), falls erforderlich.

  • Eine logopädische Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten.

  • Die Therapie erfolgt, abhängig vom Störungsbild und der verordneten Therapiefrequenz, ein bis dreimal wöchentlich.

  • Die gesamte Behandlungsdauer ist abhängig von der Schwere der Störung, den individuellen Lernvoraussetzungen und Lebensbedingungen der Patienten sowie der Therapiemotivation.

  • Bei gesetzlich und privat krankenversicherten Patienten werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen, sofern der behandelnde Arzt eine Heilmittelverordnung ausgestellt hat. Patienten mit einer privaten Krankenversicherung können sich vor Beginn eine Kostenaufstellung von uns aushändigen lassen und die Übernahme mit ihrer Krankenversicherung abklären. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, als Selbstzahler eine logopädische Behandlung zu erhalten. Dazu muss der zuständige Arzt eine Verordnung für Selbstzahler ausstellen.

  • Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen gesetzlich krankenversicherte Patienten eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes, zuzüglich 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung, entrichten.

  • Sofern Sie einen Befreiungsausweis von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, sind Sie bei Vorlage des Befreiungsausweises von Zuzahlungen befreit.

  • Bei Bedarf und medizinischer Indikation führen wir auch Hausbesuche bei Ihnen zu Hause, im Seniorenheim oder im Pflegeheim durch. Die Indikation zum Hausbesuch muss von dem Arzt festgestellt und auf der Verordnung angekreuzt sein.

Praxis für Logopädie Hilger
Inh. Melanie Kellner

Kölner Str. 232
51702 Bergneustadt
Kölner Str. 60
51645 Gummersbach

Telefon 02261/ 7019974
E-Mail logopaedie@hilger-therapie.de