Praxis für Ergotherapie und Logopädie in Gummersbach und Bergneustadt

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FAQ

FAQ

FAQ Ergotherapie

Jeder Mensch, egal welchen Alters, kann mit Erkrankungen und Störungen aus folgenden medizinischen Bereichen eine ergotherapeutische Behandlung erhalten

  • Neurologie (Schlaganfallpatienten, Parkinson, Multipler Sklerose, Neuropathie, Patienten mit Schädelhirntraumen …)
  • Orthopädie/Handchirurgie (fixierte Haltungsschäden, Patienten mit Frakturen, Schulter-/Armsyndromen, Handverletzungen, Fehl-/Überbelastungen von Gelenken, Patienten mit Gelenkprothesen, Arm-/Beinprothesen, Arthrose, Osteoporose …)
  • Pädiatrie/Kinderheilkunde (hyperaktive Kinder, Kinder mit Lernproblemen, verhaltensauffällige Kinder, Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Frühgeborene, schwerst-mehrfach-behinderte Kinder, Kinder mit Wahrnehmungsverarbeitungsstörungen…)
  • Rheumatologie (Polyarthritis, Exostosen …)
  • Traumatologie (komatöse Patienten)
  • Geriatrie (Patienten mit einer Demenz, Alzheimer oder anderen alterstypischen Erkrankungen…)
  • Psychiatrie (Patienten mit Depressionen, Psychosen, Neurosen und Suchterkrankungen…)
  • Für eine ergotherapeutische Behandlung wird eine ärztliche Heilmittelverordnung benötigt.

Der Hausarzt oder der Facharzt (z.B. Kinderarzt, Neurologe, Psychiater, Orthopäde, Pädaudiologe, Sozialpädiatrisches Zentrum etc.) veranlasst die ambulante Ergotherapie und stellt eine Verordnung über die Anzahl und Art der Behandlung laut Heilmittelverordnung aus.

  • Im Erstgespräch (Anamnese) betrachten wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation, bzw. die Ihres Kindes oder Ihrer Angehörigen. Die Wünsche und Ziele des Klienten werden erfragt.

  • Anschließend führen wir eine gezielte Diagnostik durch, die sich auf die Einschränkungen im Anamnesegespräch bezieht.

  • Im weiteren Verlauf werden gemeinsam Ziele vereinbart und das Vorgehen in der Therapie besprochen.

  • Bestandteil der Therapie mit Kindern ist die Elternberatung und die Anleitung der Eltern zum häuslichen Üben.

  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen (Ärzte, Kliniken, Logopäden, soziale Einrichtungen, Kindergärten, Schulen, Frühförderstellen, etc.), falls erforderlich.

  • Ziel ist es, unsere Klienten zu einem selbstständigen und unabhängigen Alltagsleben zu befähigen

  • Eine ergotherapeutische Therapieeinheit dauert je nach verordnetem Heilmittel 30, 45 oder 60 Minuten.

  • Die Therapie erfolgt, abhängig vom Störungsbild und der verordneten Therapiefrequenz, ein bis dreimal wöchentlich.

  • Die Gesamtbehandlungsdauer ist abhängig von der Schwere der Störung, den individuellen Lernvoraussetzungen und Lebensbedingungen der Patienten sowie der Therapiemotivation.

  • Die Kosten bei gesetzlich und privat krankenversicherten Patienten werden die Kosten von den Kranken-kassen übernommen, sofern der behandelnde Arzt eine Heilmittelverordnung ausgestellt hat. Patienten mit einer privaten Krankenversicherung können sich vor Beginn eine Kosten-aufstellung von uns aushändigen lassen und die Übernahme mit ihrer Krankenversicherung abklären.
    Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, als Selbstzahler eine ergotherapeutische Behandlung zu erhalten. Dazu muss der zuständige Arzt eine Verordnung für Selbstzahler ausstellen.

  • Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen gesetzlich krankenversicherte Patienten eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes, zuzüglich 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung entrichten.

  • Sofern Sie einen Befreiungsausweis von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, sind Sie bei Vorlage des Befreiungsausweises von Zuzahlungen befreit.

  • Bei Bedarf und medizinischer Indikation führen wir auch Hausbesuche bei Ihnen zu Hause, im Seniorenheim oder im Pflegeheim durch. Die Indikation zum Hausbesuch muss von dem Arzt festgestellt und auf der Verordnung angekreuzt sein.

Praxis für Ergotherapie Hilger
Inh. Lisa von der Linde

Kölner Str. 60
51645 Gummersbach

Kölner Str. 232
51702 Bergneustadt

Telefon 02261/ 7019974
E-Mail ergotherapie@hilger-therapie.de